Stadt Ober-Ramstadt
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Geburten, Geburtsanmeldung
| Leistungsbeschreibung |
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt, angezeigt werden. Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur
Anzeige der Geburt eines Kindes sind
folgende Unterlagen erforderlich:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die
Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden. |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
siehe Geburtsurkunde |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Nach der Geburt |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Personenstandswesen |






