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9890201 2011/09/08 15/42/25

Gefahrstoffe

Leistungsbeschreibung

In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen).

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
 

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An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Regierungspräsidium

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung (z. B. Begasungen) stehen auf den Internetseiten der Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen entsprechende Formulare zur Verfügung.

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Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

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Bemerkungen

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel  sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9838697 Arbeitsschutz
Zuständige Behörden: