Stadt Ober-Ramstadt
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Gefahrstoffe
| Leistungsbeschreibung |
In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen). |
| An wen muss ich mich wenden? |
an das zuständige Regierungspräsidium |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Für die Anzeige von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung (z. B. Begasungen) stehen auf den Internetseiten der Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen entsprechende Formulare zur Verfügung. |
| Rechtsgrundlage |
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) |
| Bemerkungen |
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitsschutz |
| Zuständige Behörden: |






