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9890248 2011/03/07 15/51/30

Gentechnik

Leistungsbeschreibung

Die Gentechnik steht für eine Technik, bei der man Strategien und Verfahren einsetzt, um Gene zu isolieren und neue artübergreifende Kombinationen von Genen oder Teilen von Genen herzustellen, die in dieser Form in natürlichen Organismen nicht vorkommen.

Alle gentechnischen Anlagen (S1 bis S4) und die darin durchgeführten Arbeiten der Sicherheitsstufe 1-4 benötigen eine Konzession Zustimmung/Genehmigung).

 

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An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Gießen  ist hessenweit zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gentechnechnischen Vorschriften.

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Rechtsgrundlage

Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz)

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Was sollte ich noch wissen?

S1- und in der Regel auch S2-Anlagen erhalten nach Antragstellung und Prüfung eine Zustimmung nach Gentechnikrecht.
Gentechnische Anlagen und Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4 benötigen eine Genehmigung.

In diesem Rahmen werden auch andere Fachbehörden beteiligt (wie z.B. aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Baubehörden und Brandschutz) und gesetzlich vorgeschrieben die Zentrale Kommission Biologischer Sicherheit (ZKBS).
 

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Bemerkungen

Sie  erhalten beim Regierungspräsidium Gießen Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9838697 Arbeitsschutz
Zuständige Behörden: