Stadt Ober-Ramstadt
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Gentechnik
| Leistungsbeschreibung |
Die Gentechnik steht für eine Technik, bei der man Strategien und Verfahren einsetzt, um Gene zu isolieren und neue artübergreifende Kombinationen von Genen oder Teilen von Genen herzustellen, die in dieser Form in natürlichen Organismen nicht vorkommen. Alle gentechnischen Anlagen (S1 bis S4) und die darin durchgeführten Arbeiten der Sicherheitsstufe 1-4 benötigen eine Konzession Zustimmung/Genehmigung).
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| An wen muss ich mich wenden? |
Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gentechnechnischen Vorschriften. |
| Rechtsgrundlage |
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz) |
| Was sollte ich noch wissen? |
S1- und in der Regel auch S2-Anlagen erhalten nach Antragstellung und Prüfung eine Zustimmung nach Gentechnikrecht. |
| Bemerkungen |
Sie erhalten beim Regierungspräsidium Gießen Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeitsschutz |
| Zuständige Behörden: |






