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8968907 2011/09/07 10/58/51

Gesamtschule

Leistungsbeschreibung

Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperativ) oder schulformübergreifend (integriert) organisiert.

In der kooperativen Gesamtschule werden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsganges pädagogisch und organisatorisch verbunden und als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, die untereinander ein hohes Maß an Kooperation und Durchlässigkeit aufweisen.
Bei Eignung können Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern am Unterricht eines höheren Bildungsganges teilnehmen.
Kooperative Gesamtschulen haben die Möglichkeit, den gymnasialen Bildungsgang fünf- oder sechsjährig zu organisieren. Die Jahrgänge 5 und 6 können in einer Förderstufe beginnen, die den Hauptschul- und den Realschulzweig umfasst. Wenn sie auf den Übergang in den weiterführenden Gymnasialzweig vorbereitet, können im Rahmen der Förderstufe auch die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Bildungsganges unterrichtet werden. Alternativ hierzu können ab Jahrgang 5 schulformbezogene Eingangsklassen gebildet werden.
In Hessen gibt es 123 öffentliche Gesamtschulen dieser Art (Stand: Schuljahr 2008/09).

In der integrierten Gesamtschule wird das Bildungsangebot der in ihr vertretenen Schulformen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) zusammengefasst und das Bildungsangebot der Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsganges auf die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umgesetzt. Schülerinnen und Schüler können in individueller Bestimmung des Bildungsweges die Bildungsgänge zu verfolgen. Die Unterrichtsorganisation ermöglicht ihnen eine Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Interessen durch Unterricht in gemeinsamen Kerngruppen und Differenzierungskursen.
In Hessen gibt es 78 Gesamtschulen dieser Art (Stand: Schuljahr 2008/09).
 

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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

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Rechtsgrundlage

§§ 25 ff. Hessisches Schulgesetz - HSchG vom 14. Juni 2005 in der ab 01. August 2005 geltenden Fassung (GVBl. I, Nr. 15, Seite 441 - 507)

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Anliegenkategorien: 8958559 Schularten
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg