Stadt Ober-Ramstadt
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
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| An wen muss ich mich wenden? |
für die Anmeldung:
für die Eintragung:
Die Führung der Handelsregister ist in Hessen auf die Amtsgerichte |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Für die Anmeldung einer GmbH werden folgende Unterlagen benötigt:
HINWEIS: Besonderheiten gelten für die Unternehmergesellschaft: Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens EUR 1,00 und darf maximal EUR 24.999,00 betragen. Die Gesellschaft muss in der Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






