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9856217 2011/01/25 14/28/40

Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Leistungsbeschreibung

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Hessen nachweist.

Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim Regierungspräsidium Darmstadt die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen folgende Berufe:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Desinfektor/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheitsaufseher/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Dokumentar/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Motopädin/ Motopäde
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/ Podologe
  • Rettungsassistent/in

 

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An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen
  • standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
  • Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:

  • Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich (weitere Informationen sowie Formulare finden Sie hier)
 

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Welche Gebühren fallen an?

150,00 Euro für die Erlaubniserteilung.

Ggf. können weitere Kosten hinzukommen, sofern die staatliche Anerkennung nicht direkt erteilt werden kann, sondern eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Kosten werden direkt von den Schulen, die die Prüfungen durchführen erhoben und variieren je nach Umfang der Prüfung.
 

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Was sollte ich noch wissen?

Für die Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse aus allgemein bildenden Schulen ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (www.schulamt-darmstadt.hessen.de) zuständig.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958295 Lizenzen / Zeugnisse
8958598 Bildungsabschlüsse
Zuständige Behörden: