Stadt Ober-Ramstadt
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Gewässeraufsicht
| Leistungsbeschreibung |
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VwKostO-MUELV -. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Umwelt |
| Zuständige Behörden: |






