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8967917 2012/04/03 10/21/23

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
 

9011938
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine große Gefahr besteht, an jede Polizeidienststelle.

9011939
Rechtsgrundlage

§ 8a SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

9754553
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958529 Gewalt
9841472 Kinder
9841572 Gewalt in der Familie
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg