Stadt Ober-Ramstadt
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Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Voraussetzungen: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte), in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung. Eine Antragstellung ist auch in einem elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS möglich.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr richtet sich nach Nr. 263 bzw. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese beträgt zzt. zwischen 10,20 und 767,00 EUR. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag sollte wegen der grundsätzlich notwendigen Anhörung mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden; bei statischer Nachberechnung von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für Autokräne, Betonpumpen und selbstfahrende Arbeitsbühnen, die die nachstehend genannten Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten, gelten Sonderbestimmungen entsprechend Abschnitt VIII der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3:
Verfahrensablauf: Sobald Ihr Antrag der Straßenverkehrsbehörde vorliegt, hört diese die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen gebührenpflichtigen Bescheid, der die für eine sichere Durchführung des Transports notwendigen Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) enthält. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






