Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

8968918 2011/09/09 08/47/07

Grundschule

Leistungsbeschreibung

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. So schreibt es die hessische Verfassung vor.

Die Grundschule soll verlässliche Schulzeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Jahrgangsstufe 2 vormittags vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterrichtsstunden, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 in der Regel ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Der Unterricht wird in folgenden Gegenstandsbereichen gewährleistet: Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion, Sport, Einführung in eine Fremdsprache (ab der Jahrgangsstufe 3). Für den Fremdsprachenunterricht werden Noten erteilt, diese sind aber für die Versetzung nicht relevant. Die Gesamtkonferenz entscheidet darüber, welche Fremdsprache eingeführt wird.
 

8988722
An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

10223495
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958559 Schularten
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg