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8960450 2011/09/12 11/05/13

Grundsteuer

Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
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An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

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Rechtsgrundlage

Bewertungsgesetz (BewG)
Grundsteuergesetz (GrStG)

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958328 Grundstückskauf
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Steuern und sonstige Abgaben