Stadt Ober-Ramstadt
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Hauswirtschaftshilfe
| Leistungsbeschreibung |
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen (§§ 63 ff SGB XII). |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Pflege von Angehörigen Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






