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8960962 2012/03/02 09/12/41

Hauswirtschaftshilfe

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen (§§ 63 ff SGB XII).
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

9011984
An wen muss ich mich wenden?

An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

9011985
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 10625968 Pflege von Angehörigen
8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958553 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg