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9018723 2012/04/03 10/24/56

Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?

Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Regierungspräsidium Gießen und die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales neben den Überwachungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Heimbeiräte, Heimfürsprecher und Träger der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Gießen.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Rechtsgrundlage

Heimgesetz (HeimG) und ergänzende Vorschriften

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Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Gießen.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
Zuständige Behörden: