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8960140 2011/11/08 10/42/54

Heizölanlage

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der kreisfreien Städte angesiedelt sind.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen:

 

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Rechtsgrundlage

 

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Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958319 Bauplanung
8958334 Sonstiges
8958667 Sonstiges
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg