Stadt Ober-Ramstadt
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Heizölanlage
| Leistungsbeschreibung |
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
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| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der kreisfreien Städte angesiedelt sind. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Erforderliche Unterlagen:
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| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung Sonstiges Sonstiges Umwelt |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






