Stadt Ober-Ramstadt
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Hessischer Verdienstorden / Hessischer Verdienstorden am Bande
| Leistungsbeschreibung |
Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer ohne Ansehen des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Eine Anregung kann formlos an die Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1 in 65183 Wiesbaden erfolgen. Anschließend leitet die Hessische Staatskanzlei den Vorschlag zur Stellungnahme an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister bzw. die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Anregung ist jederzeit möglich. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Stellungnahmen nimmt ein Ordensverfahren regelmäßig mehrere Monate in Anspruch. |
| Rechtsgrundlage |
Erlass über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 5. September 2008 |
| Rechtsbehelf |
Es handelt sich beim Hessischen Verdienstorden (am Bande) um eine Auszeichnung, die verliehen werden kann (nicht: muss). Es besteht, wie bei allen Auszeichnungen kein „Rechtsanspruch“ darauf. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Es sind keine „Selbstanregungen“ möglich; wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Auszeichnungen |
| Zuständige Behörden: |






