Stadt Ober-Ramstadt
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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
| Leistungsbeschreibung |
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Voraussetzung: |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Das gesamte Einkommen muss nachgewiesen werden. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






