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8968240 2012/03/19 10/51/56

Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise

Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.

Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studium/Ausbildung > Zugangsvoraussetzungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).

8984141
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958598 Bildungsabschlüsse
8958604 Zulassung zum Studium
Zuständige Behörden: