Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Humanarzneimittel, Herstellung
| Leistungsbeschreibung |
Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Regierungspräsidium Darmstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
antragsbedingt (Näheres siehe Merkblätter hier) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de ), Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de ) |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Arzneimittel und Apotheken |
| Zuständige Behörden: |






