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9741975 2012/03/26 14/37/43

Humanarzneimittel, Herstellung

Leistungsbeschreibung

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

9742020
An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

9742021
Welche Unterlagen werden benötigt?

antragsbedingt (Näheres siehe Merkblätter hier)

9742022
Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de ), Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de )

9742023
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 9741992 Arzneimittel und Apotheken
Zuständige Behörden: