Stadt Ober-Ramstadt
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Hundean- / -abmeldung
| Leistungsbeschreibung |
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Nach der Anmeldung des Hundes
werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder
abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt
werden. |
| Rechtsgrundlage |
Kommunale Satzung |
| Formulare |
Einzugsermächtigung (180kb) Hundesteuer_Abmeldung (21kb) Hundesteuer_Anmeldung (28kb) |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Neu in der Stadt / Gemeinde |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Steuern und sonstige Abgaben |






