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8966840 2010/03/04 09/17/16

Hundean- / -abmeldung

Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

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An wen muss ich mich wenden?

Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

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Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

8991992
Formulare Einzugsermächtigung (180kb)
Hundesteuer_Abmeldung (21kb)
Hundesteuer_Anmeldung (28kb)
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958622 Tierhaltung
8958655 Neu in der Stadt / Gemeinde
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Steuern und sonstige Abgaben