Stadt Ober-Ramstadt
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Hundesteuer/Hundeanmeldung
| Leistungsbeschreibung |
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden. Voraussetzungen: Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
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| An wen muss ich mich wenden? |
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Der
Steuersatz variiert von Ort zu Ort; für gefährliche Hunde ist oftmals eine
erhöhte Steuer festgelegt. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (z. B. Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Tierhaltung Neu in der Stadt / Gemeinde |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Steuern und sonstige Abgaben |






