Stadt Ober-Ramstadt
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Indirekteinleiter, Zulassung sachverständiger Stellen
| Leistungsbeschreibung |
Abwasser entsteht durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch des Wassers. in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Das Abwasser aus dem gewerblichen Bereich wird, wenn dies nach dem Herkunftsbereich erforderlich ist, vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den kommunalen Kläranlagen zur weiteren Behandlung zugeleitet (Indirekteinleiter). Das geklärte Abwasser wird anschließend in ein Oberflächengewässer eingeleitet. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie,
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Maßgebend ist das Merkblatt |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten für die Anerkennungen und Verlängerungen der Anerkennungen sind in den einzelnen Bereichen unterschiedlich und liegen in einem Bereich von ca. 480,- € und 2.500,- € |
| Rechtsgrundlage |
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| Was sollte ich noch wissen? |
Anerkannt werden nur sachverständige Stellen und keine Einzelpersonen |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sachverständige |
| Zuständige Behörden: |






