Stadt Ober-Ramstadt
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Instandsetzerkennzeichen beantragen
| Leistungsbeschreibung |
Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Hessische Eichdirektion |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren und Auslagen richten Sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






