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10578839 2012/01/10 08/32/50

Instandsetzerkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet.
  • Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind.
     
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An wen muss ich mich wenden?

Hessische Eichdirektion

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsvordruck , siehe nachstehenden Link zur Hessischen Eichdirektion - Formulare -
  • Fachkundenachweise für befugtes Personal:
    • für den Betriebsinhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Nachweis der Meisterprüfung oder mindestens eine fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
    • für andere Mitarbeiter: Nachweis der Meister- oder Gesellenprüfung beziehungsweise mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
    • für Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen (zusätzlich): Nachweis einer Schulung bei betreffenden Herstellerfirma

Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden.
 

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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren und Auslagen richten Sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf

Die Befugnis, ein Instandsetzerkennzeichen zu verwenden, beantragen Sie bitte auf dem vorgeschriebenen Formular bei den zuständigen Stellen.

  • Füllen Sie den Vordruck bitte vollständig aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft. Ist dieser genehmigt, wird Ihnen mit einer Urkunde die Befugnis und das Instandsetzerkennzeichen erteilt
     
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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: