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9771681 2012/04/03 11/22/14

Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen

Leistungsbeschreibung

Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:

  • Bei individuellen Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation
  • Mit Informationen und Hilfen zur beruflichen Integration
  • Bei Über- und Unterforderung am Arbeitsplatz
  • Bei Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken
  • Durch Information und Beratung von Vorgesetzten und Kollegen
  • Bei Bedarf durch Beratung mit Gebärdensprachkompetenz
  • Bei allen Fragen zum Thema Behinderung im Arbeitsleben
     
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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Rechtsgrundlage

§ 102 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX,
§§ 132 ff Sozialgesetzbuch IX,
§ 28 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)

 

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Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch  Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste

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Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958292 Berufstätigkeit behinderter Menschen
8958349 Berufstätigkeit behinderter Menschen
Zuständige Behörden: