Stadt Ober-Ramstadt
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Integrationsfachdienst (IFD), Beratungsdienstleistungen
| Leistungsbeschreibung |
Der IFD unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Rechtsgrundlage |
§ 102 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX, |
| Was sollte ich noch wissen? |
Siehe dazu auch Faltblatt 7, Berufliche Integration, Beratung und Vermittlung durch Integrationsfachdienste |
| Bemerkungen |
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Berufstätigkeit behinderter Menschen Berufstätigkeit behinderter Menschen |
| Zuständige Behörden: |






