Stadt Ober-Ramstadt
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Jugendgerichtshilfe
| Leistungsbeschreibung |
Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
Unterstützung
Betreuung
Vermittlung und Begleitung von
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Beratungsangebote |
| Zuständige Behörden: |






