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8967980 2011/11/25 07/08/10

Kampfmittelräumung

Leistungsbeschreibung

Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen.

Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben. Oftmals sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Wenn Sie glauben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Ordnungsbehörde, die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (06151/126501), unabhängig davon, ob Sie Kampfmittel auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Kampfmittel dürfen niemals berührt, bewegt oder aufgenommen werden, sondern müssen unbedingt am Fundort liegen gelassen werden.

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An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegenen Polizeidienststelle.
 

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetauftritt des Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen.

 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958538 Gefahr / Gefahrenabwehr
Zuständige Behörden: