Stadt Ober-Ramstadt
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Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises); soweit kein Wohnsitz im Bundesgebiet besteht, nach dem Aufenthaltsort. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten und betragen je nach Verwaltungsaufwand: ab 30,70 Euro. |
| Rechtsgrundlage |
§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland |
| Was sollte ich noch wissen? |
Einige EU-Mitgliedstaaten tolerieren auch deutsche Kurzzeitkennzeichen. Um Ärger zu vermeiden sollten Sie vor der Nutzung solcher Kennzeichen im Ausland dringend mit der jeweiligen Auslandsvertretung klären, ob dies im jeweiligen Land zulässig ist. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde |






