Stadt Ober-Ramstadt
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Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
| Leistungsbeschreibung |
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Voraussetzungen: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren richten sich nach Nr. 221,5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie betragen zwischen 25,60 € und 205,00 €. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet. |
| Rechtsgrundlage |
§ 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
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| Was sollte ich noch wissen? |
Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Rund um das Kennzeichen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






