Stadt Ober-Ramstadt
Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen
Kfz: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
| Leistungsbeschreibung |
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers. Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
|
| An wen muss ich mich wenden? |
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 € bis 767,00 €. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt. |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg |






