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8964384 2009/05/27 13/30/53

Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen finden Sie hier. 8996999
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958405 Knöllchen & Co.
Zuständige Behörden: Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Öffentliche Sicherheit & Ordnung