Stadt Ober-Ramstadt
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Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
| Leistungsbeschreibung |
Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten des bisherigen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks im Zusammenhang mit der neuen Zulassung vom bisherigen Kennzeichen entfernt. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wird eine Prüf- oder Siegelplakette unbrauchbar oder geht sie verloren (z.B. Waschanlage) sollten Sie diese zur Vermeidung unnötigen Ärgers unverzüglich erneuern bzw. eine neue Plakette anbringen lassen.
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| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstige Verkehrsangelegenheiten |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde |






