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8963144 2012/04/03 11/31/01

Kfz: Werkstattkarte

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:
• Name der Werkstatt
• Anschrift der Werkstatt
• Name/Vorname des Inhabers
• Gültigkeitsdauer

9020010
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

9020011
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (ggf. Vertretungsvollmacht)
  • Bisherige Werkstattkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion
9020012
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Werkstattkarte betragen 28,00 EUR.
 Die Kosten für die Erstellung der Werkstattkarte durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betragen 12,00 EUR.
Eine Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrtbundesamt erfolgt erst, wenn die vollständigen Antragsunterlagen und der Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem Konto der zuständigen Stelle vorliegen.

9020013
Was sollte ich noch wissen?

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

9020014
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg