Stadt Ober-Ramstadt
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
| Leistungsbeschreibung |
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (- auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. |
| Rechtsgrundlage |
§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil I |
| Was sollte ich noch wissen? |
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeugzulassung |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde |






