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8961845 2012/02/15 10/25/27

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (- auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist - siehe dazu auch Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder: "Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust" - (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

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Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil I

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Was sollte ich noch wissen?

Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.

Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde