Stadt Ober-Ramstadt
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Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
| Leistungsbeschreibung |
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen. |
| Rechtsgrundlage |
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen |
| Was sollte ich noch wissen? |
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter. Seit dem 1. November 2009 haben Sie die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb des Landes Hessen Ihr bisheriges Kennzeichen beizubehalten. Sie sparen dadurch die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (des neuen Wohnsitzes). Außer der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sind eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mitzubringen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Änderung von Einträgen |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde |






