Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

8963483 2011/11/09 11/30/38

Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern

Leistungsbeschreibung

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung - ZB - Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung - ZB - Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der ZB

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief/ die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.

 

8996343
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt.  Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

8996344
Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

 

8996345
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
8996346
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

8996347
Rechtsgrundlage

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Mitteilungspflichten bei Änderungen

8996348
Was sollte ich noch wissen?

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
 

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
 

Seit dem 1. November 2009 haben Sie die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb des Landes Hessen Ihr bisheriges Kennzeichen beizubehalten. Sie sparen dadurch die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (des neuen Wohnsitzes). Außer der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sind eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mitzubringen.

8996349
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958399 Änderung von Einträgen
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Ober-Ramstadt - FB II - Kfz-Zulassungsbehörde