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8964999 2011/10/26 14/36/52

Kinder- und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

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An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter.

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Rechtsgrundlage

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei " Der FamilienAtlas"

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958420 Jugend
8958474 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958571 Finanzielle und sonstige Hilfen
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: Landkreis Darmstadt-Dieburg