Stadt Ober-Ramstadt
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Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung
| Leistungsbeschreibung |
Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen,
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen. |
| Rechtsgrundlage |
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII |
| Was sollte ich noch wissen? |
Soweit eine Beförderung zur Schule zumutbar ist, kommt eine Übernahme der Kosten des Internats/der Wohneinrichtung nicht in Betracht. |
| Bemerkungen |
Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Kinder |
| Zuständige Behörden: |






