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9800313 2012/03/29 07/42/07

Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung

Leistungsbeschreibung

Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen,

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
     
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen.  Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII

9800332
Was sollte ich noch wissen?

Soweit eine Beförderung zur Schule zumutbar ist, kommt eine Übernahme der Kosten des Internats/der Wohneinrichtung nicht in Betracht.

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter  www.lwv-hessen.de 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958571 Finanzielle und sonstige Hilfen
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: