Stadt Ober-Ramstadt
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Kindergeld (Rechtslage bis 31.12.2011)
| Leistungsbeschreibung |
Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.
Bei Kindern über 18 Jahren müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn
Sind Kinder wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen, wird das Kindergeld grundsätzlich ohne Altersbegrenzung gezahlt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Beantragen können Sie das Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit, als Angehörige oder Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Bezügestelle Ihres Dienstherrn. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Welche Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes) dem Kindergeldantrag beizufügen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen die zuständige Familienkasse. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Kinder |
| Zuständige Behörden: |






