Stadt Ober-Ramstadt
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Kindergeld (Rechtslage seit dem 1. Januar 2012)
| Leistungsbeschreibung |
Kindergeld erhalten Sie ab der Geburt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes.
Auch für Kinder über 18 Jahren kann Kindergeld gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Kinder berücksichtigt, wenn sie
Seit dem 1. Januar 2012 sind die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unbeachtlich. Volljährige Kinder unter 25 Jahren werden nunmehr bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt.
Ausnahmen: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Beantragen können Sie das Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit, als Angehörige oder Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Bezügestelle Ihres Dienstherrn. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Welche Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes) dem Kindergeldantrag beizufügen sind, ist vom Einzelfall abhängig. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen Kinder |
| Zuständige Behörden: |






