Logo Ober-Ramstadt
Home   Aktuelles   Rathaus   Wirtschaft   Angebote   Stadtplan  

Sie befinden sich hier: Rathaus / Hessenfinder / Leistungen

9844150 2011/07/10 19/46/42

Kindergesundheitsschutz

Leistungsbeschreibung

Ihr Kind, sein Heranwachsen, seine Erziehung und seine gesundheitliche Entwicklung erfordert täglich Ihre volle Aufmerksamkeit.
Seit 1. Januar 2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen.

Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9). Informationen hierzu erhalten die Eltern bereits zur Geburt in den Krankenhäusern.

Diese Untersuchungen dienen der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder und helfen eventuell auftretende Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
 

9844165
An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Sie oder er wird Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen.

Fragen aus den Arztpraxen zur Umsetzung des Kindergesundheitsschutzgesetzes können an das Hessische Kindervorsorgezentrum, Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Theodor-Stern-Kai 7, Frankfurt am Main, gerichtet werden.

Telefon: 069-6301-87501
E-Mail: kindervorsorgeuntersuchungen@kgu.de
 

9844166
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Untersuchungen werden von den Krankenversicherungen getragen, wenn sie während der vorgesehenen Zeiträume durchgeführt werden;

9844164
Rechtsgrundlage

Kindergesundheitsschutz-Gesetz

9844163
Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Hessischen Sozialministeriums unter der Adresse „www.hsm.hessen.de“, in der Rubrik „Gesundheit”, Beitrag „Kindervorsorgeuntersuchungen”.

9844162
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958486 Beratung
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: