Stadt Ober-Ramstadt
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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
| Leistungsbeschreibung |
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen persönlich beim Amtsgericht oder durch Vorlage einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form (z.B. Ortsgerichtsbeglaubigung) erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeine zu erklären. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Den Kirchenaustritt erklären Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist, mit. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00 Euro. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt - FB I - Innere Verwaltung: Zentrale Dienste |






