Stadt Ober-Ramstadt
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Kirchensteuer
| Leistungsbeschreibung |
Kirchensteuerpflicht Beginn der Kirchensteuerpflicht Beendigung der Kirchensteuerpflicht |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nach der derzeitigen Rechtslage ist der Kirchenaustritt gegenüber dem für den Wohnsitz des Betreffenden zuständigen Amtsgericht zu erklären. Der Austritt kann persönlich oder durch Einreichung einer Austrittserklärung in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann das Standesamt oder der Notar vornehmen. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
• Personalausweis |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Steuern und Sozialabgaben Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |






