Stadt Ober-Ramstadt
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Kommanditgesellschaft (KG) anmelden
| Leistungsbeschreibung |
Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Anmeldung:
Für die Eintragung: Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:
HINWEIS: |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand |
| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
HINWEIS: |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






