Stadt Ober-Ramstadt
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Krankengeld
| Leistungsbeschreibung |
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Rahmen der Krankenbehandlung bestimmte Mitglieder (z. B. Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld I) und in der Krankenversicherung der Landwirte die mitarbeitenden Familienangehörigen, die rentenversicherungspflichtig sind, Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkassen stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Ihre Krankenkasse |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gewährt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






