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9787864 2012/03/08 11/08/53

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Leistungsbeschreibung

Diese Hilfe soll den gesundheitlich geschädigten Menschen den Verbleib in der vertrauten Umgebung ermöglichen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbständig zu führen und dies auch kein anderer Haushaltsangehöriger übernehmen kann.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

In den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Vogelsberg sowie in den Städten Bad Homburg v. d. H., Darmstadt und Wetzlar bestehen auch örtliche Fürsorgestellen
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich

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Rechtsgrundlage

§ 26d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen:Hessische Ämter  für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungs-träger und die Gemeinden entgegen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: