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9787787 2012/03/08 11/07/30

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Krankenhilfe

Leistungsbeschreibung

Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten kann die Kriegsopferfürsorge in Ausnahmefällen ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 ff des BVG Kosten für die Ärztliche oder medizinische Behandlung übernehmen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

In den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Vogelsberg sowie in den Städten Bad Homburg v. d. H., Darmstadt und Wetzlar bestehen auch örtliche Fürsorgestellen
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

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Rechtsgrundlage

§ 26b Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Amter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungs-träger und die Gemeinden entgegen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: