Stadt Ober-Ramstadt
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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt
| Leistungsbeschreibung |
Wenn die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und aus Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten) zu bestreiten, kann „ergänzende Hilfe“ geleistet werden. Möglich sind auch einmalige Beihilfen wie etwa für Umzugs- und Heizkosten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat. Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen : |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






