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9787591 2012/03/08 11/04/20

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungsbeschreibung

Wenn die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und aus Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt (Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten) zu bestreiten, kann „ergänzende Hilfe“ geleistet werden. Möglich sind auch einmalige Beihilfen wie etwa für Umzugs- und Heizkosten.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

In den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Vogelsberg sowie in den Städten Bad Homburg v. d. H., Darmstadt und Wetzlar bestehen auch örtliche Fürsorgestellen
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich

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Rechtsgrundlage

§ 27a Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :

Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe,

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungs-träger und die Gemeinden entgegen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: