Stadt Ober-Ramstadt
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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege
| Leistungsbeschreibung |
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessisches Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat. Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen : |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |






