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9787755 2012/03/08 11/06/55

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

Leistungsbeschreibung

Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

In den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Vogelsberg sowie in den Städten Bad Homburg v. d. H., Darmstadt und Wetzlar bestehen auch örtliche Fürsorgestellen
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

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Rechtsgrundlage

§ 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessisches Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungs-träger und die Gemeinden entgegen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958492 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: