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9787888 2012/03/08 11/09/28

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Wohnungshilfe

Leistungsbeschreibung

Wohnungshilfen können geleistet werden bei Umbauten, die aufgrund der gesundheitlichen Schädigung notwendig sind (Bad, Treppenlift, Rollstuhlrampe etc.) Dies gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Wohnungen im Eigentum.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

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Rechtsgrundlage

§ 27c Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungs-träger und die Gemeinden entgegen.
 

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958664 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: