Stadt Ober-Ramstadt
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Kriegsopferfürsorge (KOF), Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts
| Leistungsbeschreibung |
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland. Personen, die in Folge des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder unmittelbarer Kriegseinwirkung bei der Zivilbevölkerung eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenversorgung von der Versorgungsverwaltung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen, können von der Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen) Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Anspruchsberechtigt sind Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Kriegsbeschädigte können auch für Familienmitglieder Leistungen erhalten. Die Vorschriften des BVG sind insbesondere auch für die folgenden Personengruppen und deren Hinterbliebene anzuwenden:
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
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| An wen muss ich mich wenden? |
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Keine |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich. |
| Rechtsgrundlage |
Bundesversorgungsgesetz (BVG), evtl. in Verbindung mit : |
| Was sollte ich noch wissen? |
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch nach einem der o. g. Gesetze anerkannt hat. Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Finanzielle und sonstige Hilfen finanzielle Leistungen |
| Zuständige Behörden: |






