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8968025 2010/10/06 09/31/28

Kriegsopferfürsorge (KOF), Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland. Personen, die in Folge des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder unmittelbarer Kriegseinwirkung bei der Zivilbevölkerung eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenversorgung von der Versorgungsverwaltung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen, können von der Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen) Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Anspruchsberechtigt sind Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Kriegsbeschädigte können auch für Familienmitglieder Leistungen erhalten.

Die Vorschriften des BVG sind insbesondere auch für die folgenden Personengruppen und deren Hinterbliebene anzuwenden:

  • Soldaten, Dienstleistende des ehemaligen Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Dienstes einen bleibenden Schaden erlitten haben
  • Opfer von Gewalttaten
  • Personen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben
  • Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:

 

9012231
An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

In den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder und Vogelsberg sowie in den Städten Bad Homburg v. d. H., Darmstadt und Wetzlar bestehen auch örtliche Fürsorgestellen
 

9012232
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch Formanträge zu verwenden.

9012233
Welche Gebühren fallen an?

Keine

9787468
Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

9787467
Rechtsgrundlage

Bundesversorgungsgesetz (BVG), evtl. in Verbindung mit :
Soldatenversorgungsgesetz (SVG),
Opferentschädigungsgesetz (OEG),
Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG),
Zivildienstgesetz (ZDG),
Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
 

9012234
Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung (in Hessen: Hessische Ämter für Versorgung und Soziales) einen Anspruch nach einem der o. g. Gesetze anerkannt hat.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

9787466
Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958541 Finanzielle und sonstige Hilfen
8958649 finanzielle Leistungen
Zuständige Behörden: