Stadt Ober-Ramstadt
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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
| Leistungsbeschreibung |
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe. Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen Gebühren an |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Das Verfahren dauert je nach Umfang ein bis sechs Monate. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM. |
| Formulare | |
| Weitere Informationen | |
| Anliegenkategorien: |
Genehmigungen/Bescheinigungen Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |






