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10136941 2012/02/23 08/59/29

Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)

Leistungsbeschreibung

Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

Sie können das Verfahren auch  über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
 

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formloses Antragsschreiben
  • Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
  • ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
  • ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute

 

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an

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Welche Fristen muss ich beachten?

Das Verfahren dauert je nach Umfang ein bis sechs Monate.

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Rechtsgrundlage 10136969
Was sollte ich noch wissen?

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 10136943 Genehmigungen/Bescheinigungen
8961061 Vorschriften
Zuständige Behörden: