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8961238 2012/02/27 10/45/18

Landesblindengeld

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -

 

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
  • Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
     
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Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

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Was sollte ich noch wissen?

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

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Bemerkungen

Tiefergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswohlfahrstverbandes Hessen: www.lwv-hessen.de

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Formulare
Weitere Informationen
Anliegenkategorien: 8958355 Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständige Behörden: